Bedeutung des Gewässerschutzes

Gewässergüte und die Qualität des Trinkwassers genießen im Hinblick auf Sicherheit, den Gesundheitsschutz und den Erhalt der aquatischen Systeme in Deutschland und seit über
16 Jahren auf europäischer Ebene hohe Priorität. Die Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 verbunden mit folgenden weiteren Vorgaben, stellt dabei einen erfolgreichen Meilenstein dar, der auch die Thematik Mikroschadstoffe umfasst und für die aktuelle und zukünftige Entwicklung den wesentlichen gesetzgeberischen Rahmen beschreibt:

 

– die europäische Chemikalienverordnung (REACH) zur Registrierung, Bewertung und Zu-

   lassung sowie Beschränkung chemischer Stoffe von 2007;

– die 2008 erlassene Tochterrichtlinie auf europäischer Ebene zur Liste prioritärer Stoffe

   sowie der zugehörigen Umweltqualitätsnormen (2013 zuletzt novelliert); 12 Substanzen

   wurden neu aufgenommen, Grenzwerte verschärft und erstmals auch drei Humanarznei-

   mittel mit auf eine Beobachtungsliste gesetzt;

– die Biozid-Verordnung (2013) der EU über Produkte, die gegen Schädlinge oder Bakterien

   eingesetzt werden.

 

Eins zu eins umgesetzt wurden die europäischen Vorgaben in Deutschland im Rahmen der aktuell beschlossenen Novellierung der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Über den Beschluss auf Bundesebene hinaus erteilte der Bundesrat für die Zukunft insbesondere für den Arzneimittelbereich weitere wichtige Hausaufgaben, die alle in die richtige Richtung weisen, nämlich Vermeidung an der Quelle, Substitution, Forschung und Entwicklung ver- bessern, Umweltverträglichkeit mehr in den Blick nehmen und dem Verursacherprinzip deutlicher als bisher Bedeutung beimessen.

 

Alle Maßnahmen haben ein Ziel: die Gewässer in Europa sollen einen guten chemischen und ökologischen Zustand erreichen, aquatische Systeme sollen geschützt werden. Bei Überschreitung, der in den Verordnungen festgeschriebenen Grenzwerten, sind die Länder verpflichtet, Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Wo diese allerdings ansetzen, welche Instrumente zur Eintragsminderung greifen sollen, bleibt den nationalen Ebenen bisher weitestgehend überlassen.

 

Stand: Januar 2017

 

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