Weniger ist mehr!

Von besonderer Sensibilität stellt sich die Güterabwägung zwischen Gewässer- und Trink-wasserschutz auf der einen und der Krankheitsbekämpfung durch Arzneimittel auf der anderen Seite dar. Niemand soll auf ein lebensnotwendiges Medikament im Krankheitsfall verzichten müssen. In Deutschland existiert das Arzneimittelgesetz, das die Zulassung und die Markteinführung von neuen Humanarzneimitteln regelt.

 

Auch auf europäischer Ebene funktioniert dies ganz ähnlich. Entscheidend für eine Zulas- sung sind nicht potentielle Umweltrisiken, sondern eine erfolgversprechende Krankheitsbe- kämpfung. Medikamente tragen in ihrer Weise zur Gesundheit bei, sauberes Trinkwasser ebenfalls. Ein Interessenkonflikt? Zu hinterfragen ist deshalb bei Zulassungen von Arznei- mitteln viel stärker als bisher und vor allem dort, wo es Substitute mit ähnlichen Wirkweisen gibt, ob Umweltverträglichkeit im Sinne des Abbauverhaltens einzufordern wäre. Eine auch auf Umweltziele ausgerichtete Arzneimittelstrategie könnte hier wichtige Antworten liefern.

 

Was kann jeder einzelne tun, um die Gewässer zu schützen?

 

1. Mikroschadstoffe möglichst vermeiden, schon bei der Produktion.

 

2. Unbedenkliche Ersatzstoffe einsetzen.

 

3. Mikroschadstoffe überlegt und nur in der geringstmöglichen Menge anwenden.

 

4. Materialien und Produkte, die Mikroschadstoffe enthalten, ordnungsgemäß entsorgen.

 

 

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