Dünge- & Pflanzenschutzmittel

Mikroschadstoffe gelangen einerseits über das Abwassersystem in die Kläranlagen. Werden sie nicht eliminiert oder gefiltert, gelangen sie ins Oberflächengewässer. Ein weiterer Haupt-eintragspfad stellt die Direkteinleitung aus der Industrie dar. Hinzu kommen diffuse Quellen aus der Landwirtschaft, in welcher bspw.  Pflanzenschutzmittel (PSM) oder Dünger ausge-waschen werden können.

 

Derzeit sind in Deutschland ca. 650 Pflanzenschutzmittel zugelassen. Im Allgemeinen gelten die Genehmigungen der Wirkstoffe für zehn Jahre. Danach müssen Anträge auf erneute Genehmigung gestellt werden. Es wird dann geprüft, ob der Wirkstoff nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik weiterhin genehmigt werden kann.

 

Nach der europäischen Zulassungsverordnung sind Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln verboten, die z. B. krebserregend, erbgutverändernd oder endokrin wirksam sind oder wenn sie persistent, bioakkumulativ und toxisch wirken. Für Deutschland wurden bisher z.B. die Pestizide Diuron und Isoproturon als siedlungsrelevante prioritäre Stoffe identifiziert.

 

Nicht mehr benötigte, abgelaufene oder nicht zugelassene Dünger bzw. PSM müssen über die Wertstoffhöfe in Deutschland fachgerecht entsorgt werden. Größere Mengen von Pflanzen-schutzmitteln können auch über die "Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung (PRE®)" abgegeben werden.

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